§104 Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Der Bundesgerichtshof prüft, ob die Rechtsbeschwerde vorgesehen ist und ob sie form- und fristgemäß eingelegt wurde. Außerdem wird geprüft, ob sie begründet ist. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen.
§104 Patentgesetz »
Zurück