§142 strafrechtliche Folgen der Patentverletzung
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, strafrechtlich gegen Patentverletzer vorzugehen. Allerdings genügt hierzu nicht, dass der Patentverletzer fahrlässig gehandelt hat, sondern er muss vorsätzlich die Patentverletzung betrieben haben.
§142 PatG »
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