§23 Beschwerde und Rechtsbeschwerde
Gegen die Beschlüsse des Patentamts kann Beschwerde beim Bundespatentgericht eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet ein Beschwerdesenat, der mit drei rechtskundigen Mitgliedern besetzt ist. Gegen die Entscheidungen des Bundespatentgerichts kann Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Allerdings ist eine Rechtsbeschwerde nur zulässig, falls der befasste Beschwerdesenat diese zugelassen hat.
§23 Designgesetz
Zurück