§24 Zwangslizenz
Ist das Patent eines Patentinhabers ein standardessentielles Patent (SEP) muss der Patentinhaber eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen an jeden Interessenten erteilen. Anderenfalls läuft er Gefahr, dass eine Zwangslizenz erteilt wird. Voraussetzung für eine Zwangslizenz ist, dass sich der Lizenzsucher über einen Mindestzeitraum um eine Lizenz vergeblich bemüht hat. Die Beurteilung, ob ein ausreichendes Bemühen auf Seiten des Lizenzsuchers vorliegt, ist eine Einzelfallentscheidung, bei der die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
§24 PatG »
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