§25 Strafbarkeit der Gebrauchsmusterverletzung
Die Verletzung des Gebrauchsmusterschutzes kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Hierzu ist allerdings Vorsatz und nicht nur Fahrlässigkeit eine Voraussetzung. Außerdem kann eine Geldstrafe verhängt werden.
§25 Gebrauchsmustergesetz
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