§4 Diensterfindung
Diensterfindungen werden auch als gebundene Erfindungen bezeichnet. Eine Diensterfindung ist während der Dauer des Arbeitsverhältnisses entstanden. Außerdem entstand die Diensterfindung aus der Tätigkeit für den Arbeitgeber (Obliegenheitserfindung) oder beruht zumindest auf dem Know-how des Betriebs des Arbeitgebers (Erfahrungserfindung).
§4 ArbnErfG
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