§52 Designstreitsachen
Für alle streitigen Fälle des Designrechts sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig. Bei streitigen Fällen bezüglich der Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit gilt diese Zuständigkeit der Landgerichte nicht. Kosten eines Patentanwalts sind nach §13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu vergüten. Außerdem sind notwendige Auslagen zu erstatten.
§52 Designgesetz
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