§9 Wirkung des Patents
Ein Patent gibt dem Patentinhaber das Recht, jedem anderen den Gebrauch des Patents, in jedweder Form, zu verbieten. Der Patentinhaber kann die Benutzung des Gegenstands des Patents aufgrund eines Lizenzvertrags genehmigen. Das Patent gibt jedoch dem Patentinhaber nicht die Erlaubnis, die technische Lehre des Patents zu nutzen. Es könnte nämlich sein, dass der Gegenstand des eigenen Patents in den Schutzbereich eines fremden Patents fällt und daher die Benutzung durch den Inhaber des fremden Patents verhindert werden kann.