§7 Anmelderfiktion und Priorität bei widerrechtlicher Entnahme
In einem Verfahren vor dem Patentamt gilt zunächst der Anmelder als berechtigt. Wird ein Patent auf Grund eines Einspruchs wegen widerrechtlicher Entnahme widerrufen, so kann der Einsprechende die Erfindung selbst anmelden und die Priorität des früheren Patents in Anspruch nehmen. Hierzu hat der Einsprechende eine Frist von einem Monats nach der amtlichen Mitteilung hierüber.
§7 Patentgesetz »
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