§77 Beitritt des Präsidenten
Verhandelt das Patentgericht eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, kann es den Präsidenten des Patentamts auffordern, dem Beschwerdeverfahren beizutreten. Durch eine Beitrittserklärung wird der Präsident des Patentamts Beteiligter an dem Beschwerdeverfahren.
§77 Patentgesetz »
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