Online Patentanmeldung einreichen
Sie können mit den Online-Diensten des Europäischen Patentamts online folgende Dokumente einreichen: EP-, Euro-PCT- und PCT-Anmeldungen, Dokumente zum Einspruchs-, Beschwerde-, Beschränkungs- und Widerrufsverfahren sowie nachgereichte Dokumente für alle EP-Verfahren. Allerdings benötigen Sie hierzu einen Smartcard-Zugang.
Hier sehen Sie die Eingangsmaske der Online-Dienste des EPA:
Hier finden Sie den Link dazu:
Online-Dienste
Verfügungsgrundsatz
Ohne eine Klage kann es kein Nichtigkeitsverfahren geben. Es wird kein Verfahren von Amts wegen begonnen. Eine Klagerücknahme beendet das Nichtigkeitsverfahren unbedingt. Dies steht im Gegensatz zum Einspruchsverfahren, bei dem nach Rücknahme des Einspruchs das Einspruchsverfahren dennoch fortgeführt werden kann. Das ist allerdings unwahrscheinlich. Im Nichtigkeitsverfahren werden die Patentansprüche auf Rechtsbeständigkeit geprüft. Eine sonstige Lehre, die nur in der Beschreibung des Streitpatents beschrieben ist, kann nicht Gegenstand des Nichtigkeitsverfahrens sein. Der Kläger bestimmt den Umfang des Verfahrens.