Anderskosten
Anderskosten sind kalkulatorische Kosten, denen in der externen Buchhaltung Aufwendungen gegenüberstehen, wobei die Höhe der Aufwendungen unterschiedlich zu denen der Kosten ist. Anderskosten können beispielsweise buchmäßige Abschreibungen denen in anderer Höhe kalkulatorische Abschreibungen gegenüberstehen. Die buchmäßigen Abschreibungen werden in der Regel kürzer laufen als die kalkulatorischen Abschreibungen. Werden Betriebsmittel genutzt, die bereits vollständig abgeschrieben sind, liegen keine Anderskosten vor, sondern Zusatzkosten, da den Kosten keine buchmäßigen Aufwendungen (mehr) gegenüberstehen.
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