Artikel 25 Technische Gutachten
Das EPA ist verpflichtet auf Ersuchen eines nationalen Gerichts ein technisches Gutachten über ein europäisches Patent zu erstellen. Hierbei fällt eine angemessene Gebühr an. Die Gutachten wird von den Prüfungsabteilungen erstellt.
Artikel 2 (1), Nummer 20 der Gebührenordnung
Artikel 2 (1), Nummer 20
Artikel 25 EPÜ
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