Artikel 43 Nachsuchen um bestimmte Schutzrechtsarten
Existieren in einem Staat Erfinderscheine, Gebrauchszertifikate, Gebrauchsmuster, Zusatzpatente, Zusatzzertifikate, Zusatzerfinderscheine oder Zusatzgebrauchszertifikate, so kann der Anmelder beantragen statt einem Patent ein derartiges Schutzrecht auf Basis seiner internationalen Anmeldung zu erhalten.
Artikel 43 PCT
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