Artikel 8
Relative Eintragungshindernisse
Eine angemeldete Marke kann durch Widerspruch von der Eintragung ausgeschlossen werden,
wenn sie mit einer älteren Marke identisch oder ähnlich ist und ihre Waren oder Dienstleistungen mit denen der älteren Marke identisch oder ähnlich ist. Eine ältere Marke ist eine nationale Marke in einem EU-Staat oder eine Unionsmarke, die einen früheren Zeitrang hat. Ein Widerspruch kann sich auch gegen den Agenten oder Vertreter des Markeninhabers richten, der die Marke auf seinen eigenen Namen anmelden möchte. Wird die Marke bereits im geschäftlichen Verkehr benutzt, kann ebenfalls Widerspruch gegen eine Marke eingereicht werden.
Verordnung
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