Autor

Dipl.-Ing.(Univ.) Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH)


Patentanwalt Dr. Thomas Meitinger


LL.M. LL.M. MBA MBA M.Sc. M.A.

Herr Meitinger ist geschäftsführender Gesellschafter der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH

Thomas Meitinger

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"Crowdsourcing und Patentrecht. Wie passt das zusammen?" in den "Mitteilungen der Patentanwälte" vom Dezember 2016

Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.

"Erfinderlose Erfindungen durch Know-How einer Organisation und Erfinderprinzip: kein Widerspruch" in den "Mitteilungen der Patentanwälte" vom April 2017

In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.

"Die Offenlegung der Patentanmeldung nach 18 Monaten: Ist das noch zeitgemäß?" in den "Mitteilungen der Patentanwälte" vom Juli/August 2017

Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.

"Smart Contracts" in dem gerankten Journal "Informatik-Spektrum" vom Juni 2017

"Wann verlieren Erfindungen ihre Patentfähigkeit? Zur juristischen Situation und Fälle aus der Praxis" Innovation Management Support vom 1. Halbjahr 2018

"Crowdsourcing und Intellectual Property Rights: Fallstricke einer besonderen rechtlichen Konstellation" im Innovation Management Support vom 2. Halbjahr 2016

Es werden die mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie untersucht. Insbesondere wird vorgeschlagen, Smart Contracts zu verwenden, um Patentanmeldungen zu verwalten. Hierdurch können beispielsweise die Überwachung der Fristen automatisch vorgenommen werden.

In diesem Artikel werden Fälle aus der Praxis behandelt, die aufzeigen, welche Risiken bestehen während der Entwicklung eigener Innovationen. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.

In diesem Artikel wird das besondere Verhältnis von Crowdsourcing und Patentrecht beleuchtet. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.

Vortrag auf der EUKO 2017 - Kommunikation und Digitalisierung, 17. interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerkes Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation – European Cultures in Business and Corporate Communication (EUKO) vom 19. bis 21. Oktober 2017 in Frankfurt am Main mit dem Thema "Fehlt ein passendes Patentgesetz als Antwort auf die digitale Kommunikation?".

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Herr Meitinger arbeitet wissenschaftlich auf dem Gebiet des Patentrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen des Patentrechts mit neueren Innovationsmethoden, beispielsweise Open Innovation und Crowdsourcing. Hierbei erarbeitet er Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber

© Patentanwalt Dipl.Ing.(Univ.) Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH) Dr. Thomas Meitinger LL.M. LL.M. MBA MBA M.A. M.Sc. 2019