Besichtigungsanspruch
Insbesondere bei einem Herstellverfahrensanspruch kann eine Verifikation der Patentverletzung nur möglich sein, falls die Betriebsstätte des vermeintlichen Patentverletzers inspiziert werden kann. Hierzu dient die Besichtigung.
Voraussetzungen
Eine Besichtigung stellt einen erheblichen Eingriff in den Bereich des vermeintlichen Verletzers dar. Andererseits besteht ein Anspruch des Patentinhabers, eine Patentverletzung unterbinden zu können. Voraussetzung hierzu ist, jedoch, dass der Patentinhaber die Patentverletzung nachweisen kann. Es ist daher eine Interessenabwägung erforderlich. Hierbei sind folgende Aspekte abzuwägen:
Wahrscheinlichkeit der Verletzung: Liegt eine hohe Wahrscheinlichkeit vor, dass eine Patentverletzung begangen wurde, sollte eher eine Besichtigung ermöglicht werden.
Notwendigkeit: Ist der Patentinhaber auf die Besichtigung angewiesen oder gibt es alternative Möglichkeiten, eine Patentverletzung nachzuweisen?
Geheimhaltungsinteressen: Bestehen berechigte Geheimhaltungsinteressen des vermeintlichen Verletzers.
Wirtschaftsprüfer: Können die Geheimhaltungsinteressen durch die Einschaltung etwa eines Wirtschaftsprüfers gewahrt werden?
Rechtsfolgen
Eine Besichtigung bedeutet, dass die potenziell verletzende Vorrichtung oder das Verfahren begutachtet werden kann, um Gewissheit darüber zu erhalten, ob eine Patentverletzung vorliegt oder nicht. Eine Besichtigung kann daher mehr sein als nur eine Inaugenscheinnahme. Je nach dem Verletzungsgegenstand können Analysen erforderlich sein oder auch die Mitnahme von Proben zur weiteren Untersuchung. Es kann auch erforderlich sein, dass eine Maschine oder eine Anlage auseinander genommen wird, um den Verletzungstatbestand festzustellen.
Durchsetzung
Eine Durchsetzung des Besichtigungsanspruch kann im Zuge eines Hauptsacheverfahrens oder eines Verfügungsverfahrens erfolgen. Bei einem Hauptsacheverfahren wird zunächst durch einen gerichtlichen Sachverständigen eine Begutachtung vorgenommen. Ergibt diese Besichtigung, dass tatsächlich eine Verletzung vorliegen könnte, erfolgt eine offizielle Besichtigung. Der Nachteil ist darin zu sehen, dass überhaupt kein Überraschungseffekt vorhanden ist, sodass das Ergebnis der Besichtigung eventuell nur bedingt Aussagekraft hat. Bei einer Besichtigung wird man daher einem Verfügungsverfahren den Vorrang geben.