Bürokratieansatz
Max Weber (1864-1924) war der erste, der sich mit dem Phänomen der Organisation beschäftigte. Hierbei untersuchte er den Aufbau und die Abläufe der Verwaltungen und gelangte dabei zu allgemeinen Grundsätzen der Bürokratie. Diese Grundsätze sind:
Eindeutige Zuständigkeiten: Es gibt eine klare Regelung, wer für welche Fälle oder Ereignisse zuständig ist. Diese betreffende Stelle mit mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet.
Hierarchie: Es gibt eine Über- und Unterordnung. Die übergeordnete Stelle hat die disziplinarische Gewalt über die untergeordnete Stelle. Untergeordnete Stellen haben ein Beschwerderecht inne.
Regelwerk: Es gelten feste Regeln. Jeder Fall und jedes Ereignis wird nach diesen Regeln bearbeitet.
Schriftlichkeit: Für alle Fälle und alle Ereignisse werden Akten angelegt, die die Bearbeitung der Fälle dokumentieren.
Zurück