Checkliste zur Unternehmensgründung
Bitte checken Sie selbst, ob Sie eine Marke, ein Patent oder Gebrauchsmuster oder ein Designschutz benötigen.
Patent
Basiert Ihr Geschäftsmodell auf einer neuen Dienstleistung oder einer betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen Neuerung, ist Ihnen das Patentrecht versperrt. Es können nur technische Erfindungen zum Patent angemeldet werden. Basiert Ihr Unternehmen auf einer Software könnten Sie eventuell ein Patent beantragen. Allerdings ist die Voraussetzung für eine Patenterteilung Ihrer Software, dass Ihre Software als technisch gilt.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Patentanmeldung:
Patent
Sie benötigen Informationen zu einer Softwarepatentanmeldung:
Softwarepatent
Sie wollen wissen, wie Ihre europäische Patentanmeldung abzufassen ist und wie das Europäische Patentamt arbeitet:
EP-Patent.de
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierungen der Patentgesetze:
deutsches Patentgesetz
europäisches Patentgesetz
internationales Patentgesetz
Marke
Ein Unternehmen sollte stets eine Marke eintragen lassen, um seine Produkte als von ihm stammend zu kennzeichnen. Sie können nationale Marken, beispielsweise eine deutsche Marke, oder eine EU-Marke (Unionsmarke) anmelden. Es ensteht ein Markenrecht auch durch Benutzung. Allerdings ist der Nachweis der Rechtsbeständigkeit einer Benutzungsmarke regelmäßig problematisch.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Markenanmeldung:
Marke
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierungen der Markengesetze:
MarkengesetzUnionsmarke
Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster ist eine günstige Alternative zu einem Patent. Allerdings können Sie mit einem Gebrauchsmuster keine Verfahren schützen lassen. Aus diesem Grund kann Software mit einem Gebrauchsmuster regelmäßig nicht geschützt werden. Ein Gebrauchsmuster ist geeignet, wenn Sie einen schnellen Schutz benötigen, da Sie die Befürchtung haben, dass Ihre Erfindung imitiert wird.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Gebrauchsmusteranmeldung:
Gebrauchsmuster
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierung des Gebrauchsmustergesetzes:
Gesetz
Design
Hat Ihr Produkt eine besondere ästhetische Ausgestaltung, sollten Sie an ein Designschutz denken. Bezieht sich die besondere ästhetische Form nur auf einen Teil des Produkts, so muss dieser Teil beim Gebrauch des Produkts sichtbar sein. Ansonsten ist ein Designschutz nicht möglich. Damit Ihr Designrecht rechtsbeständig ist, muss Ihr Design neu sein und eine Eigenart aufweisen.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Designanmeldung:
Design
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierung des deutschen Designsgesetzes:
Gesetz