Darf ich ein Patentdokument für meine Studienarbeit oder Präsentation nutzen?
Sobald Patentdokumente (Offenlegungs-, Patent- und Gebrauchsmusterschriften) veröffentlicht wurden, sind diese wegen des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen. Es ist aber auf eine korrekte Zitierweise zu achten. Ein Patentdokument kann daher beispielsweise als DE 27 34 343 A1 oder DE 10 2015 051 138 B4 beschrieben werden.
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