Das Design
Mit einem Designrecht können Sie die ästhetische Gestaltung Ihres Produkts schützen lassen.
Voraussetzungen eines Designs
Mit einem Design können Sie die 2- oder 3-dimensionale Gestaltung eines Produkts schützen lassen. Für Ihr Design sind natürlich speziell die Form, beispielsweise Ausbuchtungen oder Wölbungen, Linien, Konturen und die Farben bedeutsam. Sie können ein komplettes Erzeugnis oder ein Teil davon zum Design anmelden.
Damit Ihr Designrecht rechtsbeständig ist, muss es neu sein und eine Eigenart aufweisen. Eine Eigenart Ihres Designs liegt vor, falls Ihr Design sich im Gesamteindruck deutlich genug von den anderen Designs des Fachbereichs abhebt.
Die Rechtsbeständigkeit des eingetragenen Designs wird nicht vom Patentamt überprüft. Es handelt sich daher bei einem Design um ein ungeprüftes Schutzrecht.
Amtliche Gebühren eines Designs
Bei einem Design können folgende Anmeldegebühren anfallen:
Anmeldegebühr deutsches Design: 60 Euro. Hierbei sind maximal sieben verschiedene Muster umfasst. Ab dem 7.-ten Muster sind zusätzlich jeweils 6 Euro zu entrichten.
Anmeldegebühr europäisches Design (EU): 350 Euro. Wollen Sie nicht nur ein Muster sondern zwischen 2 und 10 Muster anmelden, so sind für jedes Muster zusätzlich 175 Euro zu entrichten. Ab dem 11.-ten Muster sind für jedes Muster zusätzlich 80 Euro zu bezahlen.
Prioritätsrecht
Das Prioritätsrecht gewährt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb eines halben Jahres in jedem Land der Erde Nachanmeldungen vornehmen, die denselben guten Zeitrang wie Ihre erste Designanmeldung aufweisen. Typischerweise wird zunächst eine deutsche Anmeldung eingereicht. Sie können dann aufbauend auf dieser Basisanmeldung beispielsweise ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster (der Schutzbereich umfasst sämtliche EU-Mitgliedsstaaten) oder eine nationale Designanmeldung einreichen.
Eintragungsverfahren
Zur Eintragung ihres Designs müssen Sie immer Ihre Identität preisgeben, und zwar ihr vollständiger Name und Ihre Adresse. Außerdem benötigt das Patentamt eine Darstellung des Musters.
Das Patentamt wird prüfen, ob das Design die formalen Voraussetzungne für eine Eintragung erfüllt.
Bitte beachten Sie, dass das Patentamt nicht prüfen wird, ob Sie mit Ihrem Design fremde ältere Rechte verletzen. Hier lauert jedoch für Sie eine große Gefahr, dass Sie schadensersatzpflichtig gemacht werden können. zusätzlich laufen Sie die Gefahr, dass Sie Verpackungen und Produkte mit Ihrem Design nicht mehr verwenden können. Sollte dieser Fall eintreten, sollten Sie einen in Designfällen erfahrenen Patent- oder Rechtsanwalt konsultieren.
Schutzdauer
Die Schutzdauer eines Designs beträgt zunächst fünf Jahre und kann durch Zahlung von Verlängerungsgebühren auf 25 Jahre maximal verlängert werden.