Das Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster wird oft als der "kleine Bruder" des Patents bezeichnet. In mancherlei Hinsicht mag das stimmen. Bezüglich seiner grundsätzlichen Schutzwirkung kann dem aber nicht zugestimmt werden. Tatsächlich kann mit einem Gebrauchsmuster ebenso effektiv jede Art der Verletzung der geschützen Erfindung bekämpft werden wie mit einem Patent.
Allerdings ist das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Recht, das heißt das Patentamt prüft es nicht inhaltlich. Bevor Sie daher einen Angriff starten, sollten Sie zumindest eine Recherche veranlassen. Am besten stellen Sie hierzu einen Rechercheantrag beim Patentamt. Eine vom dem Patentamt durchgeführte Recherche ist sehr günstig und die Qualität der Rechercheergebnisse des Patentamts kann durchweg als sehr hoch eingeschätzt werden. Sie sollten dann das vorliegende Rechercheergebnis durch einen erfahrenen Patentanwalt prüfen lassen. Der Patentanwalt wird auf Basis der Rechercheergbnisse zu einem Gutachten gelangen und wenn das Ergebnis positiv ausgefallen ist, das heißt das Gebrauchsmuster ist rechtsbeständig, da Ihre Erfindung neu und erfinderisch ist, können und sollten Sie auch die Verletzer bekämpfen.
Voraussetzungen einer Eintragung Ihrer Erfindung zum Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster muss, damit es in das Register eingetragen wird, nur formalen Restriktionen genügen. Lassen Sie sich aber davon nicht täuschen, durch die Eintragung des Gebrauchsmusters können Sie nicht auf dessen Rechtsbeständigkeit schließen.
Ihr Gebrauchsmuster ist nur rechtsbeständig, wenn Ihre Erfindung neu und auf einem erfinderischen Schritt basiert. Beides wird nicht vom Patentamt geprüft.
Amtliche Gebühren eines Gebrauchsmusters
Bei einem Gebrauchsmuster fallen folgende Kosten an:
Anmeldegebühr: 30 Euro
Recherchengebühr: 250 Euro. Die Bezahlung einer Recherchengebühr für die Eintragung Ihres Gebrauchsmusters ist nicht erforderlich.
1. Aufrechterhaltungsgebühr (4. bis 6. Schutzjahr): 210 Euro
2. Aufrechterhaltungsgebühr (7. und 8. Schutzjahr): 350 Euro
3. Aufrechterhaltungsgebühr (9. und 10. Schutzjahr): 530 Euro
Prioritätsrecht
Das Prioritätsrecht gewährt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres in jedem Land der Erde Nachanmeldungen vornehmen, die denselben guten Zeitrang wie Ihre erste Anmeldung aufweisen. Typischerweise wird zunächst eine deutsche Patentanmeldung eingereicht. Ist diese dann nach einigen Monaten immer noch erfolgsträchtig, kann eine europäische Patentanmeldung, eine internationale Anmeldung oder nationale Anmeldungen folgen. Wichtige nicht-europäische Länder, die oft für Nachanmeldungen gewählt werden ist die USA, China, Süd-Korea, Japan.