Durchsetzung
Ein Patent macht nur Sinn, wenn es durchgesetzt werden kann. Software ist oft nicht gegenständlich als Sache, sondern als Verfahren geschützt. Die Verletzung von Verfahrensansprüchen ist generell schwieriger nachzuweisen, denn wie soll festgestellt werden, wie ein Produkt tatsächlich hergestellt wurde, wenn man es auf verschiedenen Wegen herstellen kann? Wie soll kontrolliert werden, ob ein Anwendungsverfahren in einer Betriebsstätte eingesetzt wird? Hierzu müsste man zunächst einmal in die Betriebsstätte gelangen können. Es ist einfacher bei einem Produkt. Man kauft es und baut es auseinander und kann prüfen, ob das eigene Patent verletzt wurde.
Das Problem der Nachweisbarkeit sollte bereits bei der Formulierung der Patentansprüche bedacht werden. Merkmale, deren Verletzung schwierig zu verifizieren sind, sollten durch solche ausgetauscht werden, die einfach zu prüfen sind.
Außerdem sollte bei einer Softwarepatentanmeldung die Internationalität des Internets und die Territorialität des Patentrechts bedacht werden. Kann ein Verfahren in jedem land der Erde angewandt werden, um es weltweit im Internet anbieten zu können, ist ein Patentschutz wahrscheinlich ein zahnloser Tiger.
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