Das Einspruchsverfahren
Innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Patenterteilung kann gegen das Patent von jedermann Einspruch gegen das Patent erhoben werden. Ist der Einspruch erfolgreich wird das europäische Patent für sämtliche Länder widerrufen. Gegen die Entscheidung der Einspruchsabteilung kann Beschwerde eingereicht werden.
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