einstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung wird auch als vorläufige Rechtsschutz, einstweiliger Rechtsschutz oder ungenauer als Eilverfahren bezeichnet. Hierbei wird bei gebotener Dringlichkeit die eigenen Rechte auch vor der Entscheidung durch ein Klageverfahren durchgesetzt. Die Dringlichkeit muss derart sein, dass ein Abwarten dazu führen würde, dass die eigenen Rechte nicht mehr wirksam geschützt werden können. Ein Beispiel ist ein Messeauftritt, der durch einen Nachahmer gestört wird. Wird erst nach Ablauf der Messe über die mögliche Patentverletzung entschieden, ist es zu spät einen ungestörten Messeablauf sicherzustellen.
Im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgt lediglich eine summarische Prüfung des Sachverhalts. Das befasste Gericht kann eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Eine Beweisaufnahme erfolgt nur förmlich. Eine Ortsbesichtigung oder Sachverständigengutachten werden nicht durchgeführt. Ein vorgetragener Sachverhalt muss nur glaubhaft vorgetragen werden.