Erfindernennung
Der Erfinder einer Anmeldung muss genannt werden. Wird die Anmeldung per Post übermittelt, ist zur Erfindernennung ein gesondertes Schriftstück zu verwenden. Hierzu sollte das dreisprachige Formblatt Form 1002 verwendet werden, das auf der Website des EPA zu finden ist. Der Erfinder kann auf eine Nennung verzichten. Hierzu muss er einen schriftlichen Antrag bei EPA stellen.
Ist der Anmelder nicht der Erfinder oder ist er nicht allein der Erfinder, so muss der Anmelder angeben, wie das Recht auf die Erfindung auf ihn übertragen wurde.
Regel 19
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