Muss ich einen Patentanwalt beauftragen?
Nein. Es besteht keine Verpflichtung für Sie, einen Patentanwalt zu beauftragen, der Sie vor dem Patentamt vertritt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie einen Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben bzw. ihr Unternehmen zumindest eine Niderlassung in Deutschland hat.
Allerdings sollte bedacht werden, dass eine Patentanmeldung mit großer Sorgfalt erstellt werden sollte. Hierzu ist eine entsprechende Expertise unbedingt erforderlich. Ansonsten drohen schwerwiegende Fehler, die formeller oder inhaltlicher Natur sein können. Fehler in der Patentanmeldung können in der Regel nicht mehr behoben werden. Das Ergebnis kann ein Patent mit nur sehr kleinem Schutzbereich und damit geringem Wert oder das komplette Scheitern des Erteilungsverfahrens sein.
Handelt es sich noch dazu um patentrechtlich schwierige Gegenstände, die patentiert werden sollen, sollte unbedingt ein einschlägig versierter Patentanwalt aufgesucht werden. Ein Beispiel hierfür sind Softwarepatentanmeldungen.
Ein Unternehmen sollte beim Abwägen des Risikos des Scheiterns und des eigenen zeitlichen Aufwands, der mit der Ausarbeitung einer professionellen Anmeldung verbunden ist, zum Schluss kommen, diese Tätigkeit einem erfahrenen Patentanwalt zu übertragen.
Welchen Patentanwalt soll ich nehmen?
Sie sollten sich einen Patentanwalt nehmen, der sich für ihre Belange Zeit nimmt, Ihnen zuhört und ihre Fragen beantwortet. Es ist natürlich auch wichtig, dass Sie einen Patentanwalt beauftragen, der sich mit dem Gegenstand ihrer Erfindung auskennt bzw. zumindest die fachlichen Voraussetzungen dafür mitbringt. Ein Chemiker ist eventuell nicht der geeignete Fachmann, wenn es um eine elektronische Schaltung geht. Haben Sie eine Erfindung auf dem Gebiet des Maschinenbaus, der KFZ-Technik, der Medizintechnik oder der Elektronik sind Sie mit einem ingenieurwissenschaftlich oder physikalisch geschulten Patentanwalt sicherlich gut bedient. Streben Sie ein Softwarepatent an, sollten Sie einen dazu einschlägig versierten Patentanwalt suchen.
Ist meine Erfindung neu?
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Patentierung ist die Neuheit der Erfindung. Betreten Sie mit ihrer Erfindung Neuland wäre es sinnvoll vor einer Anmeldung zumindest eine Kurzrecherche durchzuführen. Hierdurch können Sie vermeiden, dass Sie bereits Bekanntes zum Patent anmelden und schlussendlich nur unnötig Kosten erzeugen und Aufwand haben.
Gibt es fremde Rechte?
Fremde Patente oder Marken können dazu führen, dass der entsprechende Gegenstand oder die Marke nicht genutzt werden dürfen. Außerdem können Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Sie sollten daher in den einschlägigen Registern nach fremden Patenten oder Marken recherchieren. Wir empfehlen, dass dies durch einen routinierten Patentanwalt durchgeführt wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass relevante fremde Rechte übersehen werden.