Fünf Ratschläge zur Software-Patentierung
#1 Beschreiben Sie alle Effekte, Vorteile und Anwendungen
Beschreiben Sie die Effekte, die Ihre Software bewirkt oder bewirken kann. Hierdurch kann sich der technische Charakter ergeben, bzw. der technische Charakter wird offengelegt. Erläutern Sie auch die Vorteile Ihrer Software und insbesondere die Anwendungen der Software. Auch hieraus kann sich der technische Gehalt Ihrer Software ergeben.
#2 Verwenden Sie Means-plus-function-Ansprüche
Verwenden Sie Means-plus-function-Ansprüche. Das bedeutet, Sie sollten nicht nur mit Verfahrensansprüchen Ihre Software beanspruchen, sondern Sie sollten auch gegenständliche Ansprüche verwenden. Dieses Kunststück können Sie durch die Verwendung von Means-plus-function-Ansprüchen erzielen.
#3 Formulieren Sie Computerprogramm-Ansprüche
Durch die Anwendung eines Computers wird ein Programm sofort offensichtlich technisch. Allerdings ist auch zu beachten, dass die Verwendung eines Computers heute keine erfinderische Tätigkeit mehr ergibt. Dennoch sollten Sie einen entsprechenden Anspruch formulieren, um zumindest bereits die erste Hürde sicher genommen zu haben.
#4 Beanspruchen Sie für jede Einheit einen unabhängigen Anspruch
Durch die Beanspruchung verschiedener Einheiten, wobei eine erste Einheit, eine zweite Einheit umfassen kann, können Sie sicherstellen, dass ein Verletzer nicht nur mittelbar sondern unmittelbar verletzt. Sie verbessern dadurch Ihre rechtliche Situation. Außerdem verringern Sie dadurch das Risiko, dass Ihre Ansprüche aufgrund der strikten Anwendung des Verbots der unzulässigen Erweiterung scheitern.
#5 Vorsicht vor der unentrinnbaren Falle
Nehmen Sie ein Merkmal in einen Anspruch auf, das in diesem Zusammenhang nicht offenbart ist und wird das Patent in dieser Weise veröffentlicht, sind Sie in der unentrinnbaren Falle. Sie müssen dieses Merkmal wieder entfernen, um die unzulässige Erweiterung zu beseitigen. Allerdings dürfen Sie Ihren Anspruch auch nicht von seinem Schutzbereich her erweitern.
Eine Vorsichtsmaßnahme, um nicht in diese Falle zu geraten, sind Ansprüche, die verschiedene Untereinheiten Ihrer Erfindung unabhängig voneinander beanspruchen. Hierdurch gehen Sie vielleicht eines Anspruchs bei Eintritt des Risikos verlustig, sie verlieren aber nicht ihren kompletten Schutzbereich.
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