Inhaberschaft
Erfindungen werden als Leistungen eines menschlichen Erfinders angesehen. Daraus folgt ein Eigentumsanspruch an der Erfindung. Dieses Eigentumsrecht wird vom Erfinder durch die Schöpfung der Erfindung erworben. Diese Eigentumsrechte können vererbt oder übertragen werden, beispielsweise durch Kauf. Die Inhaberschaft entspricht dem Eigentümer der Erfindung. Anmelder ist ein patentrechtlicher Begriff für den Eigentümer.