Irreführung durch Patenterteilung
Eine Irreführung in die man sozusagen reinrutschen kann, kann sich durch die Patenterteilung ergeben. Zunächst wurde damit geworben, dass die eigene Patentanmeldung diverse Produkte umfasst. Bei der Erteilung ergibt sich ein Patent, das nur noch einen kleinen Bereich umfasst und nicht mehr sämtliche Produkte umfasst. Es wird auf den aktuellen Prospekten korrigiert, dass nunmehr ein Patentschutz besteht. Allerdings wird nicht vergessen zu korrigieren, dass dieser nur noch für einzelne Produkte vorhanden ist. Somit ergibt sich eine abmahnfähige inhaltliche Irreführung.
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