Kalkulatorische Zinsen
Eine unternehmerische Tätigkeit erfordert immer den Einsatz von Kapital. Diese Kapitalbindung muss vergleichbar gemacht werden, das heißt für eine Kapitalbindung muss ein entsprechender Zins in Ansatz gebracht werden. Bei Eigenkapital wird man daher zu Zusatzkosten in Form von kalkulatorischen Zinsen gelangen. Die kalkulatorischen Zinsen sind beim Verkaufspreis der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen sind von dem Kapital diejenigen Posten abzurechnen, die dem Unternehmen zinslos zur Verfügung stehen. Derartige zinslose Darlehen können zinslose Darlehen von Gesellschaftern oder Lieferantenkredite sein. Die Differenz von eingesetztem Kapital und Abzugskapital führt zum betriebsnotwendigen Kapital, das kalkulatorisch verzinst werden muss.
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