Nichtigkeitsgründe
Eine mangelnde Rechtsbeständigkeit des angegriffenen Patents wird sich dann ergeben, wenn es nicht neu ist, nicht erfinderisch, unzulässig erweitert oder eine Schutzbereichserweiterung erfolgt ist. Ist das Patent, insbesondere die Schutzansprüche, unklar, kann dies nicht in einem Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht werden. Unklarheit bedeutet, dass ein Begriff verwendet wurde, der unterschiedlich verstanden werden kann.
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