Nichtigkeitssenat
Für Nichtigkeitsstreitfälle ist das Bundespatentgericht in München zuständig, das derzeit sechs Nichtigkeits-Senate umfasst. Ein Nichtigkeitssenat ist mit zwei rechtskundigen und drei technischen Mitgliedern besetzt, wobei ein rechtskundiges Mitglied den Vorsitz führt.
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