Patentfähigkeit
Eine Softwarepatentanmeldung steht vor einem Problem, das eine Maschinenbau- oder Elektrotechnikanmeldung nicht kennt: Ist der Gegenstand der Anmeldung überhaupt patentfähig? Ein weiteres besonderes Problem einer Softwarepatentanmeldung liegt darin begründet, dass die erfinderische Tätigkeit schwieriger zu erreichen ist. Das Problem liegt darin, dass ausschließlich die technischen Merkmale dazu geeignet sind, die technische Tätigkeit nachzuweisen. Es ist daher erfoderliche für die Prüfung auf technische Tätigkeit die technischen von den nichttechnischen Merkmalen eines Anspruchs zu trennen und nur die technischen Merkmale weiter zu analysieren. Ist daher die erfinderische Tätigkeit allein in einem betriebswirtschaften Geschäftsmodell zu sehen, kann kein Patent erteilt werden.
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