Prioritätsanspruch
Der Anmelder einer europäischen Patentanmeldung kann das Prioritätsrecht einer früheren nationalen Anmeldung in Anspruch nehmen. Allerdings gilt dies nur für Anmeldungen, die während einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag der früheren Anmeldung eingereicht wurden. Außerdem kann das Prioritätsrecht nur für dieselbe Erfindung in Anspruch genommen werden.
Art. 87
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