Die provisorische Patentanmeldung
Es gibt diese Fälle. Die Erfindung muss ganz schnell geschützt werden, weil morgen ein ganz wichtiger Termin ist oder die Veröffentlichung der Idee auf einem internationalen Kongress oder in einem international beachteten Journal ansteht und es einfach vergessen wurde, dass eine Veröffentlichung patentrechtlich zu beachten ist. Diese 24h-Anmeldungen müssen trotz der Eile in hoher Qualität erfolgen. Immerhin kann es sich um eine wertvolle Idee handeln. Was kann man dann tun?
Eine provisorische Patentanmeldung sollte einen erfahrenen Patentanwalt nicht in Bedrängnis bringen. Derartige Fälle treten regelmäßig auf und müssen professionell und routiniert gelöst werden.
Im US-Patentrecht gibt es die „provisional application“. Mit einer provisional application soll schnell und vorzeitig durch allgemeine Beschreibungen der Erfindung ein umfassender Schutz erreicht werden, ohne dass dabei die Formvorschriften des Patentrechts erfüllt werden. Beispielsweise werden zumindest als ein Teil der provisional application Produktbeschreibungen aus Flyern genutzt. Eine US-provisional application ist daher nicht perfekt. Sie bietet aber dennoch einen ersten umfassenden patentrechtlichen Schutz.
Eine deutsche provisorische Patentanmeldung kann wegen zwei Annahmen sinnvoll sein. Zum einen wird dem eigenen Unternehmen bekannt, dass ein Konkurrenzunternehmen an derselben Technologie arbeitet und daher die Vermutung nahe liegt, dass das Konkurrenzunternehmen ebenfalls an einer Patentanmeldung arbeitet und diese demnächst beim Patentamt einreicht. Erschwerend kommt hierbei hinzu, dass neu eingereichte Anmeldungen nicht recherchiert werden können. Es kann daher keine Klarheit verschafft werden, was bereits eingereicht wurde. Dieser blind spot umfasst 18 Monate, das heißt erst nach 18 Monaten werden Patentanmeldungen veröffentlicht und können recherchiert werden.
Diese Situation, dass eine Patentanmeldung eines Konkurrenten zu erwarten ist, kann sich beispielsweise dadurch ergeben, dass das eigene Unternehmen bei Lieferanten nach entsprechenden Lösungen angefragt hat und diese Lieferanten dies zum Anlaß genommen haben, grundsätzlich über das Problem und dessen Lösung nachzudenken. Eine Konstellation, die relativ häufig anzutreffen ist.
Ein weiterer typischer Fall ergibt sich, wenn erkannt wird, dass ein Produkt wider Erwarten eine hohe Kundenresonanz erwarten lässt und daher doch, obwohl dies zunächst verworfen wurde, die Erfindung zum Patent angemeldet werden soll. In diesem Fall wird der versierte Anwalt zunächst eine schnelle Anmeldung erarbeiten und diese beim Patentamt einreichen. Er wird darauf verzichten, für diese Anmeldung die Anmeldegebühr zu zahlen. Der Patentanwalt wird dann zügig eine ausgefeiltere Patentanmeldung erarbeiten und für diese die Priorität der provisorischen Anmeldung in Anspruch nehmen.