Softwarepatent
Ein Softwarepatent beansprucht Schutz für eine technische Lehre, die eine Software umfasst oder die eine Anwendung beschreibt, die mit einer Software zusammenwirkt. Begriffe, die denselben Tatbestand beschreiben sind computerimplementierte Erfindung oder computergestützte Erfindung. Beide Begriffe bringen zum Ausdruck, dass der Anspruch sich mehr auf den Computer und dessen Wechselwirkung mit weiteren technischen Merkmalen bezieht, als auf die Software, die auf dem Computer abläuft. Der Grund ist darin zu sehen, dass reine Software nicht patentfähig ist.
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