strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung dient dazu, einen Streit frühzeitig beizulegen. Haben Sie ein Patent verletzt, so können Sie die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausschließen. Hierdurch entfällt die Berechtigung einer Klage auf Patentverletzung.
Sie müssen jedoch aufpassen, dass sich die Unterlassungserklärung tatsächlich nur auf diejenigen Produkte bezieht, die tatsächlich das betreffende Patent verletzen. Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung wird es erforderlich, dass Sie sofort sämtliche Vertriebs- und Marketingmaßnahmen beenden. Befinden sich Produkte noch im Vertriebskanal, müssen diese zurückgeholt werden. Vergessen Sie nicht Ihre Internetpräsenz zu bereinigen.
Um einen etwas sanfteren Übergang zur Einstellung des verletzenden Produkts sicherzustellen, sollten Sie eine Aufbrauchsfrist vereinbaren. Hierdurch werden Sie berechtigt, noch Restposten zu verkaufen.
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