Die Globalisierung führt zu einem zunehmenden Wettbewerb, der auch ein Wettbewerb der Patentportfolios der Wettbewerber ist. Ein strategisches Patentportfolio-Management ist erforderlich, um Chancen und Risiken zu erkennen.
Der Anfang einer aktiven Patentpolitik stellt ein strategisches Patentportfolio-Management dar. Hierbei sollten die Fragen beantwortet werden, welche langfristigen Ziele sollen verfolgt werden? Welche Einnahmequellen sollen erschlossen werden? Sollen Lizenzeinnahmen ein generelles Ziel darstellen? Sollen Kreuzlizenzierungen angestrebt werden?
Weitere wichtige Fragen betreffen den generellen Zweck eines Patentportfolios. Soll grundsätzlich Handlungsfreiheit erreicht werden, da der technologische Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist, schon eine Vielzahl an Patenten aufweist? Oder soll möglichst schnell ein neu entstandener technologischer Bereich monopolisiert werden?
Ein in der Praxis oft vernachlässigter Aspekt ist der der Ausgewogenheit. Es ist nicht sinnvoll, in einem technologischen Bereich eine überbordende Anzahl An Patenten zu besitzen und in anderen technologischen Bereichen, in denen das eigene Unternehmen ebenfalls tätig ist, keine Schutzrechte aufweisen zu können. Hierdurch ergeben sich eher Risiken durch den Mangel in einem Bereich als Chancen in dem anderen Bereich.
Ein fundiertes strategisches Patentportfolio hat auch immer die Wettbewerber im Blick. Es sollten vorzugsweise dort Patente als Nachanmeldungen getätigt werden, in denen der Wettbewerb seine Märkte bzw. Herstellstätten aufweist. Auf diese Weise kann der Wettbewerb effektiv daran gehindert werden, dem eigenen Unternehmen gefährlich zu werden.
Herr Meitinger ist geschäftsführender Gesellschafter der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH
Thomas Heinz Meitinger hat Elektrotechnik in Karlsruhe studiert und arbeitete zunächst als Entwicklungsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen des Sondermaschinenbaus. Nächste Stationen waren leitende Tätigkeiten als Produktionsleiter und schließlich technischer Leiter eines Chipkartenherstellers. Herr Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc. Herr Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt und in der von ihm mitgegründeten Münchner Patentanwaltskanzlei Bode Meitinger Patentanwalts GmbH als Geschäftsführer tätig.
Herr Meitinger ist Patent- und Markenanwalt und verfügt über folgende Zulassungen:
deutscher Patentanwalt
europäischer Patentanwalt
European Trademark Attorney
European Design Attorney
Handy: 0160 90 117262
E-mail: meitinger@googlemail.com
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.
In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.
Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technsiche Entwicklungen nicht gefunden werden können. hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.
Es werden die mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie untersucht. Insbesondere wird vorgeschlagen, Smart Contracts zu verwenden, um Patentanmeldungen zu verwalten. Hierdurch können beispielsweise die Überwachung der Fristen automatisch vorgenommen werden.
In diesem Artikel werden Fälle aus der Praxis behandelt, die aufzeigen, welche Risiken bestehen während der Entwicklung eigener Innovationen. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
In diesem Artikel wird das besondere Verhältnis von Crowdsourcing und Patentrecht beleuchtet. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
Vortrag auf der EUKO 2017 - Kommunikation und Digitalisierung, 17. interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerkes
Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation – European Cultures in Business and Corporate Communication (EUKO) vom 19. bis 21. Oktober 2017 in Frankfurt am Main mit dem Thema "Fehlt ein passendes Patentgesetz als Antwort auf die digitale
Kommunikation?".
Herr Meitinger arbeitet wissenschaftlich auf dem Gebiet des Patentrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen des Patentrechts mit neueren Innovationsmethoden, beispielsweise Open Innovation und Crowdsourcing. Hierbei erarbeitet er Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber