Wird das Patentportfolio größer, ist es irgendwann nicht mehr möglich, allein das Patentportfolio zu managen. Es wird erforderlich, ein Team von Portfoliomanagern aufzubauen und zu managen. Es ergibt sich die Aufgabe, die Richtlinien für die Arbeit der Teammitglieder zu erstellen, um das Schnittstellen zu schaffen, wo dies notwendig ist und ansonsten ein unabhängiges Arbeiten der einzelnen Teammitglieder zu ermöglichen.
Erwartungen an die Teammitglieder sollten klar formuliert werden. Skaleneffekte aufgrund der hohen Anzahl der Schutzrechte und der Gleichartigkeit der Patente in bestimmten Bereichen müssen genutzt werden. Außerdem sollte ein Teamansatz gewählt werden, denn es werden sich regelmäßig Aufgaben, die ein gemeinsames Vorgehen erforderlich machen. In diesen Fällen sollten die Teammitglieder ohne Reibungsverluste an einem Strang ziehen. Ein derartiger Fall kann beispielsweise die Abwehr eines Patenttrolls sein oder die Prüfung des Eintritts in einen unternehmensübergreifenden Patentpool.
Skaleneffekte können durch eine Standardisierung der Tätigkeiten genutzt werden. Sinnvollerweise betreut ein Teammitglied denselben Technologiebereich. Es ist nicht sinnvoll, nach anderen Kriterien eine Zuordnung der Schutzrechte zu den Portfoliomanagern vorzunehmen. Eine Zuordnung beispielsweise nach Betriebsstätten kann dennoch sinnvoll sein, wenn eine persönliche Betreuung der betreffenden Betriebsstätte angestrebt wird. Eine Zuordnung nach Ländern ist kontraproduktiv, da es in diesem Fall nicht mehr möglich ist, eine Ausgewogenheit bezüglich der relevanten Ländern anzustreben.
Herr Meitinger ist geschäftsführender Gesellschafter der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH
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Thomas Heinz Meitinger hat Elektrotechnik in Karlsruhe studiert und arbeitete zunächst als Entwicklungsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen des Sondermaschinenbaus. Nächste Stationen waren leitende Tätigkeiten als Produktionsleiter und schließlich technischer Leiter eines Chipkartenherstellers. Herr Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc. Herr Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt und in der von ihm mitgegründeten Münchner Patentanwaltskanzlei Bode Meitinger Patentanwalts GmbH als Geschäftsführer tätig.
Herr Dr. Meitinger ist Patent- und Markenanwalt und verfügt über folgende Zulassungen:
deutscher Patentanwalt
europäischer Patentanwalt
European Trademark Attorney
European Design Attorney
Handy: 0160-90117262
E-mail: meitinger@googlemail.com
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.
In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.
Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.
Es werden die mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie untersucht. Insbesondere wird vorgeschlagen, Smart Contracts zu verwenden, um Patentanmeldungen zu verwalten. Hierdurch können beispielsweise die Überwachung der Fristen automatisch vorgenommen werden.
In diesem Artikel werden Fälle aus der Praxis behandelt, die aufzeigen, welche Risiken bestehen während der Entwicklung eigener Innovationen. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
In diesem Artikel wird das besondere Verhältnis von Crowdsourcing und Patentrecht beleuchtet. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
Vortrag auf der EUKO 2017 - Kommunikation und Digitalisierung, 17. interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerkes
Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation – European Cultures in Business and Corporate Communication (EUKO) vom 19. bis 21. Oktober 2017 in Frankfurt am Main mit dem Thema "Fehlt ein passendes Patentgesetz als Antwort auf die digitale
Kommunikation?".
Herr Meitinger arbeitet wissenschaftlich auf dem Gebiet des Patentrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen des Patentrechts mit neueren Innovationsmethoden, beispielsweise Open Innovation und Crowdsourcing. Hierbei erarbeitet er Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber