Verwertung von Patenten
Eine Verwertung von Patenten sollte immer vor dem Erwerb des Patents angedacht sein. Sollen Lizenzgebühren generiert werden oder soll es als Sperrpatent dienen, also dem Wettbewerb maximal die Bewegungsfreiheit rauben, so ist schon bei der Konzipierung einiges zu bedenken. Ein Patent, das behindern soll, ist anders abzufassen im Vergleich zu einem Patent, das für eigene Bewegungsmöglichkeiten sorgen soll.
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Patentstrategien
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Handlungsfreiheit
Handlungsfreiheit ist der nächstliegende Wunsch eines Patentinhabers. Bedauerlicherweise ist das Patentrecht nicht derartig ausgerichtet, dass ein Patent eine Benutzungserlaubnis darstellt. Vielmehr stellt ein Patent ein Verbietungsrecht dar. Es kann sein, dass Sie ein Patent für ihre Erfindung haben und dennoch Ihre Erfindung nicht nutzen dürfen. Das nennen wir dann ein abhängiges oder ein jüngeres Patent. Andersherum können Sie jedem die Anwendung Ihrer Erfindung mit einem Patent verbieten. Ein Patent ist daher keine Benutzungserlaubnis, sondern ein Verbietungsrecht.
Patente können auch sinnvoll sein, um Angrife von Patenttrollen abzuwehren.
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Außerdem stellen Patente eine Art Währung, um sich in andere Technologiefelder einzukaufen. Eigene Patente können insbesondere den Eintritt in Patentpools ermöglichen.
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Blockade von Wettbewerbern
Eine Blockade von Wettbewerbern stellt eine absolut legitime Motivation dar. Immerhin möchte man nicht, dass die eigenen Produkte imitiert werden. Werden die eigenen Patente missachtet, kann das eigene Recht gerichtlich durchgesetzt werden. Hierzu sind einschlägige Landgerichte zuständig. Man muss sich bewusst sein, dass eine typische Replik auf eine Verletzungsklage ain Angriff auf Nichtigkeit des Patents ist. Hierzu wird eine entsprechende Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht erhoben.
Lizenzeinnahmen
Bezüglich dem Punkt der Lizenzen muss zunächst geklärt werden, ob die eigenen Patente exklusiv genutzt werden sollen oder ob auch Dritte gleiche Produkte herstellen dürfen. Handelt es sich um ein SEP (Standard-Essentiell-Patent) stellt sich diese Frage nicht, da in diesem Fall Lizenzen gewährt werden müssen. Lizenzen können als Basis ein Patent haben. Es ist auch möglich, dass betriebliches Know-How lizenziert wird. Eine Patentlizenz kann im Umfang, in der räunlichen Ausdehnung und in der zeitlichen Beschränkung von dem Patent abweichen.
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