Was geschieht im Patent- Prüfungsverfahren?
Damit die Prüfung Ihrer Patentanmeldung beginnt, müssen Sie einen "Antrag auf Prüfung des Patents" stellen und die Antragsgebühr von aktuell 350 Euro bezahlt haben. Es findet dann eine sachliche Prüfung Ihrer Erfindung statt, das heißt, die Prüfung Ihrer Erfindung auf insbesondere Neuheit und erfinderische Tätigkeit beginnt. Erfüllt Ihre Anmeldung diese Erfordernisse nicht, ist eine Patentierung ausgeschlossen. Erfüllt Ihre Erfindung die erforderlichen Kriterien, erteilt der Prüfer ein Patent. Außerdem erfolgt ein Hinweis auf Erteilung im Patentblatt und die Patentschrift wird veröffentlicht. Nach diesem Hinweis beginnt eine neunmonatige Einspruchsfrist. Verstreicht diese Frist ohne dass ein Einspruch eingelegt wird, wird das Patent rechtskräftig und kann maximal 20 Jahre bestehen bleiben.
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