Was ist Designschutz?
Ein Design schützt die ästhetische Erscheinungsform
Ein Designs schützt die ästhetische Gestaltung Ihres Produktes. Beispiele für Designs sind Bekleidungsstücke, Möbel, Fahrzeuge, Stoffe, Ziergegenstände oder grafische Symbole. Es können aber auch nur Teile von Produkten designrechtlich geschützt werden, beispielsweise die Sohle eines Schuhs.
Das Design gewährt Ihnen ein zeitlich begrenztes Monopolrecht. Sie können damit jeden anderen von der Benutzung Ihres Designs ausschließen.
Mit dem Design ist die äußere Form- und Farbgestaltung des Produkts geschützt. Die Anmeldeunterlagen sind entscheidend für den erlangten Schutz. Es kann das geschützt werden, was aus den Darstellungen eindeutig entnommen werden kann.
Der Anmelder eines Designs kann ein Unternehmen oder eine Privatperson sein. Das Design wird in das betreffende Register des Patentamts eingetragen. Der Designschutz gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands. Ein Designschutz kann maximal 25 Jahre andauern.
Der Inhaber eines Designs kann sämtliche Benutzungshandlungen eines Designs jedem Dritten verbieten. Insbesondere kann die Herstellung von Produkten mit Ihrem Design, die Veräußerung oder die Ein- und Ausfuhr von Produkten mit Ihrem Design verhindern. Hierbei bezieht sich der Schutzbereich auf diejenigen Designs, die beim informierten Benutzer denselben Gesamteindruck wie Ihr eingetragenes Design erwecken.
Ein Designrecht können Sie national, beispielsweise bei deutschen Patentamt, oder europäisch, durch eine Anmeldung beim EUIPO in Alicante erhalten. In diesem Fall erhalten Sie ein Schutzrecht für sämtliche EU-Staaten.
Sie benötigen Informationen zu einem geplanten Design:
Design
Designgesetz