Was ist ein PCT-Patent?
Das PCT-Verfahren ermöglicht es in mehr als 150 Vertragsstaaten eine Patentanmeldung einzureichen. Das PCT-Verfahren ermöglicht es, den Patentschutz für eine Erfindung in jedem einzelnen Land gleichzeitig zu beantragen. Hierzu wird eine einzige “internationale” Patentanmeldung anstelle nationaler Patentanmeldungen eingereicht.
Wichtig ist festzuhalten, dass die Erteilung von den nationalen oder regionalen Patentämter während der sogenannten “nationalen Phase” erfolgt.
Das PCT-Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
Einreichung der Anmeldung: Es wird eine einzige internationale Anmeldung bei einem nationalen oder regionalen Patentamt oder direkt bei der WIPO eingereicht und die einheitliche Gebühr bezahlt.
Internationale Recherche: Es wird der relevante Stand der Technik durch eine “Internationale Recherchenbehörde” (ISA) ermittelt. Hierzu gilt als Stand er Technik die veröffentlichten Patentdokumente und technische Literatur, die bezüglich der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit als relevant einzuschätzen ist. Außerdem wird zum Recherchenbericht ein schriftlicher Bescheid zur Patentfähigkeit der Erfindung erstellt.
Internationale Veröffentlichung: Die internationale Patentanmeldung wird mit Ablauf von 18 Monaten nach der Einreichung veröffentlicht.
Ergänzende internationale Recherche (wahlweise): Auf Antrag kann eine zweite ISA nach veröffentlichten Dokumenten recherchieren, welche von der ersten ISA aus Gründen des unterschiedlichen Standes der Technik in verschiedenen Sprachen und verschiedenen technischen Gebieten nicht gefunden wurden.
Internationale vorläufige Prüfung (wahlweise): Auf Antrag wird eine Prüfung der Anmeldung durch eine ISA durchgeführt, wobei in der Regel eine geänderte Fassung der Anmeldung vorliegt.
Nationale Phase: Nach Ende des PCT-Verfahrens, in der Regel 30 Monate nach dem frühesten Anmeldedatum Ihrer ursprünglichen Anmeldung, kann die Erteilung eines Patents bei einem nationalen (oder regionalen) Patentamt beantragt werden.
Welche Wirkung hat die PCT-Anmeldung?
Eine internationale Patenanmeldung hat dieselbe Wirkung wie eine jeweilige nationale bzw. regionale Patentanmeldung. Voraussetzung hierfür ist, dass der internationalen Patentanmeldung ein Anmeldetag zuerkannt werden kann.
Wer kann eine PCT-Anmeldung einreichen?
Jeder Berechtigte kann eine PCT-Patentanmeldung einreichen. Voraussetzung hierzu ist, dass der Anmelder Staatsangehöriger eines PCT-Vertragsstaats ist oder seinen Sitz oder Wohnsitz in einem PCT-Vertragsstaat hat. Werden in der PCT-Patentanmeldung mehrere Anmelder genannt, so muss nur wenigstens einer berechtigt sein, eine internationale Patentanmeldung einzureichen.
Wie lange dauert das PCT-Verfahren?
Durch das PCT-Verfahren gewinnen Sie Zeit, um sich zu entscheiden, in welchem Land Sie Ihre Anmeldung weiter verfolgen wollen. Zumeist erhalten Sie zusätzlich bis zu 18 Monate von dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre internationale Patentanmeldung einreichen oder 30 Monate ab dem Anmeldedatum der ersten Anmeldung, bevor Sie ein nationales oder regionales Verfahren einleiten müssen. Während dieser zusätzlichen Frist können Sie Ihre Erfindung bewerten und analysieren, welches Land für Sie wertvoll sein könnte.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Patentanmeldung:
Patent
internationales Patentgesetz
PatentWiki