Was kann gefördert werden?
Es kann der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Recherche nach relevantem Stand der Technik bis zur Verwertung der Erfindung gefördert werden. Es werden sogenannte Leistungspakete definiert, die in Anspruch genommen werden können. Diese Leistungspakete müssen durch qualifizierte externe Dienstleister, insbesondere Patentanwälte, erbracht werden. Es besteht dabei für das KMU die freie Wahl. Außerdem werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.
Es findet eine Anteilsfinanzierung (bis zu 50 Prozent) statt, deren Bemessungsgrundlage die Ausgaben sind. Diese zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 33.150 Euro begrenzt. Es können daher bis zu 16.575 Euro als finanzielle Bezuschussung erhalten werden.
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