Wie erwerbe ich Patente und Marken?
Sie müssen für jedes Schutzrecht einen Antrag stellen und eine Darstellung oder eine Beschreibung des beanspruchten Gegenstands einreichen.
Patent
Mit einem Patent kann eine technische Erfindung geschützt werden. Sie müssen Ihre Erfindung beschreiben, am besten anhand einer Zeichnung. Außerdem ist der Stand der Technik zu erläutern und die Aufgabe, die Ihre Erfindung löst. In dem Antrag müssen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse angeben. Sind Sie nicht der Erfinder, ist der Erfinder zu benennen und wie Sie das Eigentum an der Erfindung erlangt haben.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Patentanmeldung:
Patent
Sie wollen wissen, wie Ihre europäische Patentanmeldung abzufassen ist und wie das Europäische Patentamt arbeitet:
EP-Patent.de
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierungen der Patentgesetze:
deutsches Patentgesetz
europäisches Patentgesetz
internationales Patentgesetz
Marke
Sie können eine Marke durch Eintragung in das Markenregister des Patentamts oder durch Benutzung erhalten. Die Benutzung der Marke muss jedoch derart sein, dass sich eine gewisse Bekanntheit ergibt. Außerdem ist der Markenschutz der Benutzungsmarke auf den räumlichen Bereich beschränkt, in dem die Marke bekannt ist. Durch die Eintragung der Marke in das Markenregister erhalten Sie einen nationalen Markenschutz. Sie können Ihre Marke alternativ beim EUIPO einreichen und erhalten dann Markenschutz für den gesamten EU-Raum.
Die Eintragung der Marke bedeutet nicht, dass Sie einen garantierten Markenschutz haben. Es ist auch erforderlich, dass Sie Ihre Marke benutzen. Ansonsten ist die Marke löschungsreif und kann mit einem Löschungsverfahren angegriffen werden.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Markenanmeldung:
Marke
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierungen der Markengesetze:
MarkengesetzUnionsmarke
Gebrauchsmuster
Zur Erlangung des Gebrauchsmusterschutzes müssen Sie Ihre Gebrauchsmusteranmeldung beim Patentamt einreichen und einen Antrag zur Registrierung stellen. Das Vorteilhafte an einem Gebrauchsmuster ist die schnelle Registrierung. Bereits nach 2 bis 3 Monaten ist das Gebrauchsmuster eingetragen. Voraussetzung hierzu ist, dass das Patentamt keine formalen Mängel feststellt. Falls dies geschieht, erhalten Sie einen Bescheid hierüber mit der Aufforderung, den Mangel zu beheben. Naturgemäß verzögert sich dadurch die Eintragung des Gebrauchsmusters.
Bitte beachten Sie, dass ein Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Recht ist, das heißt, dass das Patentamt die Erfindung Ihres Gebrauchsmusters nicht inhaltlich prüft. Sie haben deswegen durch die Eintragung keine Gewähr, dass Ihr Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Gebrauchsmusteranmeldung:
Gebrauchsmuster
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierung des Gebrauchsmustergesetzes:
Gesetz
Design
Ein Designschutz kann beim deutschen Patentamt oder beim EUIPO beantragt werden. Es gibt auch einen auf 2 Jahre zeitlich beschränkten Designschutz durch Benutzung. Dieser Designschutz wird als nicht registriertes Gemeinschaftsgeschmacksmuster bezeichnet. Der deutsche Designschutz ist auf maximal 25 Jahre beschränkt.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Designanmeldung:
Design
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierung des deutschen Designsgesetzes:
Gesetz