Anspruchsformen
Computerimplementierte Erfindungen können sich in unterschiedlichen Erschungsformen manifestieren. Daraus folgt, dass Verletzungsformen auch unterschiedlicher natur sein können. Ein Anmelder muss sich daher sehr genau überlegen, welche Anspruchsform er wählt. Hier ergibt sich wieder eine Besonderheit der Informatik. In anderen Fachgebieten werden Vorrichtungsansprüche (Sachansprüche) und Verfahrensansprüche (Herstellverfahren und Anwendungsverfahren) verwendet. Weitere Anspruchsformulierungen sind nicht erforderlich. In der Informatik gibt es einen breiten Strauß an möglichen Anspruchsformulierungen:
(computerimplementiertes) Verfahren
Vorrichtung, beispielsweise ein Computer oder ein Display
Computerprogramm
Computerprogrammprodukt
Datenstrukturprodukt
System
Speichermedium
Signal, beispielsweise ein Strom- oder Spannungssignal
Datenstrom
Virtuelle Maschine
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