Bildung der Kostenstellen
Die Kostenstellen können nach unetrschiedlichen Kriterien gebildet werden:
Verantwortungsbereiche: Beispielsweise können Kostenstellen als Verantwortungsbereiche gebildet werden, insbesondere können Abteilungen als Kostenstellen angesehen werden. Das Ziel hierbei is es eine Kostenkontrolle durch Zuordnung eines Verantwortungsbereichs zu erreichen.
Funktionen: Eine weitere Zuordnung kann durch die Gliederung nach Funktionen erreicht werden. Hierdurch ergibt sich eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten. Eine Zuordnung nach Funktionen kann beispielsweise durch die Bildung von Kostenstellen mit jeweils ähnlichen Maschinen ergeben.
Räumliche Aspekte: Eine Kostenstellenbildung kann entsprechend den räumlichen Gegebenheiten organisiert werden, beispielsweise Halle 1, Halle 2 oder Werk 1, Werk 2.
Abrechnungstechnische Aspekte: Es können eine Kostenstellenordnung derart erfolgen, dass sich eine Rechenvereinfachung ergibt.
Die Kostenstellen können charakterisiert werden als Endkostenstellen oder Hilfskostenstellen:
Endkostenstelle: Eine Endkostenstelle stellt unmittelbar die betriebliche Leistung her. Die Fertigungskostenstellen sind Endkostenstellen.
Hilfskostenstelle: Hilfskostenstellen arbeiten den Endkostenstellen zu. Hilfskostenstellen können keine betriebliche Leistungen direkt zugeordnet werden.
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