Computerimplementiertes Verfahren
Ein computerimplementiertes Verfahren, also ein Verfahren, das in einem Computerprohgramm umgesetzt ist, ist nicht per se ein Computerprogramm als solches. Ein computerimplementiertes Verfahren ist daher nicht von vorne herein vom Patentschutz ausgeschlossen.
T0208/84 (VICOM)
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