Computerprogramm
Was eine Anspruchskategorie "Computerprogramm" ist, muss jeweils der Beschreibung entnommen werden. Ist ein Computerprogramm nur eine Liste von Befehlen, handelt es sich um Software als solche, die nicht patentfähig ist. Vielmehr muss das Computerprogramm als konzeptionelle Erfindung vorliegen und abstrahierend beschreibt, was die Software bewirkt.
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